Juniorretter
Voraussetzungen
Das Abzeichen Juniorretter kann frühestens nach Vollendung des 10. Lebensjahres erworben werden (Ausbildung und Prüfung). Das Deutsche Schwimmabzeichen Gold muss vorliegen.
Die Prüfung besteht aus Theorie und Praxis.
Die theoretische Prüfung erfolgt mittels bundeseinheitlicher Fragebögen und umfasst die Kenntnisse von:
- Selbstrettung
- Grundverhalten für die Fremdrettung
- elementare "Erste Hilfe"
Die praktische Prüfung umfasst folgende Elemente:
- 100 m Schwimmen ohne Unterbrechung, davon
- 25 m Kraulschwimmen
- 25 m Rückenkraulschwimmen
- 25 m Brustschwimmen
- 25 m Rückenschwimmen mit Grätschschwung ohne Armtätigkeit
- 25 m Schleppen eines Partners mit Achselschleppgriff
- Selbstrettungsübung: Kombinierte Übung in leichter Freizeitbekleidung, die ohne Pause in der angegebenen Reihenfolge zu erfüllen ist:
- fußwärts ins Wasser springen, danach Schwebelage einnehmen
- 4 Minuten Schweben an der Wasseroberfläche in Rückenlage mit Pad-delbewegungen
- 6 Minuten langsames Schwimmen, jedoch mindestens viermal die Kör-perlage wechseln (Bauch-, Rücken-, Seitenlage)
- Anschließend die Kleidungsstücke im tiefen Wasser ausziehen
- Fremdrettungsübung: Kombinierte Übung, die ohne Pause in der ange-gebenen Reihenfolge zu erfüllen ist:
- 15 m in Bauchlage anschwimmen, nach halber Strecke kopfwärts auf ca. 2 m Tiefe abtauchen und zwei kleine Gegenstände (z.B. Tauchringe) heraufholen, diese anschließend fallen lassen und das Anschwimmen fortsetzen
- 15 m Schleppen eines Partners mit Achselschleppgriff
- Sichern des Geretteten